Radiert das Infame aus!

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Um über den Prozess zu informieren, in dem Max Sievers erstinstanzlich illegal und fälschlicherweise wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt wurde, hat der VGR einen Flyer produzieren lassen. Wenn Sie welche verteilen wollen, schicke ich Ihnen gerne welche zu.

Der Text basiert teilweise auf einem Text von Karl Brodowsky.

PDF-Datei des Flyers

Écrasez l’infâme!
für Recht und Ordnung

Das Auto dominiert nicht nur das Straßenbild, sondern wie selbstverständlich auch die Köpfe von Planern und Richtern. Radfahrer und Fußgänger werden als Hindernisse angesehen, die auf Bürgersteige verbannt werden, wo ihnen beliebige Hürden und Widrigkeiten zugemutet werden. Sicherheitsbewusste Radfahrer meiden Radwege, weil sie das mehrfach höhere Unfallrisiko fürchten und zudem lieber zügig vorankommen, als durch die Führung und den Belag von Radwegen ausgebremst zu werden.

Das Fahren auf der Fahrbahn ist auch in der StVO als Normalfall für Radfahrer vorgeschrieben, und laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums gibt es keine Radwegebenutzungspflicht. Radfahrer blockieren nicht „den Verkehr“ – oder haben Sie schon mal einen Stau durch Radfahrer gesehen?

Es ist fraglich, ob unsere heutige Verkehrswirklichkeit im Einklang mit den Grundrechten steht. Wie gut setzen Polizei und Justiz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch? Ein Radfahrer wurde wegen Nötigung verurteilt, weil er auf der Fahrbahn fuhr. Er zeigte den Audi-TT-Fahrer an, der ihn beim Überholen abdrängte und dabei seinen eventuellen Tod zumindest billigend in Kauf nahm, doch in diese Richtung wurde kein Verfahren eingeleitet. Die Verhandlung in zweiter Instanz findet am Dienstag, dem 3. Februar 2009, ab 13:30 Uhr im Saal 2 des Landgerichts Darmstadt statt (Mathildenplatz 15). Zeigen wir denen, wer „das Recht auf seiner Seite“ hat!

Recht ist nicht, was Juristen uns sagen, sondern was wir wollen. (gemäß Art. 20 Abs. 2 GG)

Weitere Infos unter: http://verein-gegen-radwege.de

Cela suffit!
Radwege zu Gehwegen

Das Radfahren ist nichtmotorisierter Schnellverkehr.

Eine sinnvolle Verkehrspolitik sollte einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung des Radverkehrs legen. Verkehrswege, die Radfahrern ein schnelles Vorankommen ermöglichen, bieten gleichzeitig auch mehr Sicherheit, denn die Geschwindigkeit, die man als Radfahrer aus eigener Kraft erreichen kann, stellt für sich genommen kein besonderes Risiko dar – und sie stellt auch kein Umweltproblem und kein Lärmproblem dar. Höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten vergrößern das Gebiet, das sich innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen lässt, erheblich und leisten damit einen Beitrag zur Anhebung des Fahrradanteils am Gesamtverkehrsaufkommen.

Die tatsächliche Verkehrspolitik läuft nicht nur in Deutschland vehement in die entgegengesetzte Richtung. Immer mehr Straßen werden für Radfahrer gesperrt, es werden benutzungspflichtige Radwege gebaut und den Radfahrern zusätzliche Ampeln, Umwege, Steigungen, Kurven, negative Vorfahrtsregelungen, Drängelgitter und andere Verlangsamungsmaßnahmen aufgebürdet.

This entry was posted on 15. Januar 2009 at 16:09 and is filed under Propaganda, Recht, Termin (Tags: ). You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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