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Radfahren auf der Fahrbahn ist keine Nötigung

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Das Landgericht Darmstadt erkannte in der heutigen Verhandlung in der Sache Max Sievers für Recht an, dass das Radfahren auf der Fahrbahn keine Nötigung darstellt. Obwohl der Zeuge Dr. Mark Andre Freyberg offensichtlich log, glaubte das Gericht seiner Schilderung und bestätigte die Verurteilung wegen Beleidigung und Sachbeschädigung aus der ersten Instanz.

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Erschreckendes Beispiel eines Oberamtsanwalts

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In diesem Posting wird ein Stück bundesrepublikanischer Wirklichkeit dargestellt. Ein Oberamtsanwalt weigert sich, einen Gefährder anzuklagen, und stellt abenteuerliche Mutmaßung über die Gesetzestreue des Anzeigenerstatters an.

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Was spricht gegen die Benutzungspflicht von Radwegen?

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Es gibt mindestens vier Gründe, warum die Radwegebenutzungspflicht rechtswidrig ist.

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Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht

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Ulrich Kasparick, MdB (SPD) und Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sagte in der Anhörung zur Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008 aus, dass wir in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht haben. Damit muss er die sog. spezielle Radwegebenutzunspflicht gemeint haben, denn nur gegen diese wendet sich die Petition (Z1 - 16 019 054).

Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD): Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrs-Ordnung.

Dass 1997/1998 die allgemeine Radwegebenutzungspflicht abgeschafft wurde, ist den Petenten bekannt – was auch in der Begründung der Petition überdeutlich kenntlich wird.

Das komplette Transkript der Anhörung zur Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008: