Verfassungsgericht gibt Radfahrer Recht

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In einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 10. September 2009, 1 BvR 814/09) hat das Bundesverfassungsgericht einem Radfahrer, der gegen eine Radwegbenutzungspflicht in Rheinstetten klagt, Recht gegeben und bestätigt, daß der VGH Baden-Württemberg, der die Klage mit einer rein formalen Begründung “abbügeln” (vgl. “Recht für Radfahrer” von Dr. Dietmar Kettler) wollte, damit die Grundrechte des Radfahrers verletzt hat.

Nach dem “Geht nach Haus’ und übt noch mal” (O-Ton Dr. Frank Bokelmann) des obersten deutschen Gerichts muß der VGH jetzt noch einmal prüfen, ob es zulässig ist, in Blech gegossene Verletzungen der Rechte von Radfahrern nach einem Jahr für unanfechtbar zu erklären, ohne daß es jemals eine Chance gab sie anzufechten. Sollte der VGH dieser rechtsirrigen Auffassung weiter anhängen, wird er zumindest den Weg zum Bundesverwaltungsgericht freimachen müssen.

(Weitere Infos auch auf der Seite des Beschwerdeführers)

This entry was posted on 4. Oktober 2009 at 21:55 and is filed under Recht. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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