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	<title>Verein gegen Radwege</title>
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	<description>Freie Fahrt für freie Bürger!</description>
	<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 22:02:23 +0000</pubDate>
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		<title>Radfahren auf der Fahrbahn ist keine Nötigung</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 22:02:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<category><![CDATA[Darmstadt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Darmstadt erkannte in der heutigen Verhandlung in der Sache Max Sievers für Recht an, dass das Radfahren auf der Fahrbahn keine Nötigung darstellt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Darmstadt erkannte in der heutigen Verhandlung in der Sache Max Sievers für Recht an, dass das Radfahren auf der Fahrbahn keine Nötigung darstellt. Obwohl der Zeuge Dr. Mark Andre Freyberg offensichtlich log, glaubte das Gericht seiner Schilderung und bestätigte die Verurteilung wegen Beleidigung und Sachbeschädigung aus der ersten Instanz.</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
<p>Den Vorsitzenden interessierte es nicht, warum das Ermittlungsverfahren gegen Freyberg eingestellt wurde. Obwohl Freyberg sich in seinen Aussagen widersprach und keinen Beweis für die behauptete Sachbeschädigung vorbrachte, sah das Gericht ihn als so glaubwürdig an, dass es ihn noch nicht mal vereidigte.</p>
<p>Sowohl der Vorsitzende wie auch die Staatsanwältin meinten, Radfahrer hätten Radwege zu benutzen. Der Anwalt Dr. Dietmar Kettler klärte sie mit Verweis auf § 2 StVO auf. Doch diese Diskussion hat keine Relevanz für die Frage, ob Sievers schuldig im Sinne der Anklage ist. Eine Missachtung der Radwegebenutzungspflicht wurde ihm weder vorgeworfen noch nachgewiesen.</p>
<p>Freyberg gab zu, mehrfach gehupt zu haben und „Gas gegeben“ zu haben, obwohl er nicht überholen konnte. Einmal sagte er aus, er hätte Sievers rechts überholt, ansonsten sagte er aus, er hätte ihn links überholt. Freyberg gab ebenfalls zu, Sievers verfolgt zu haben, nachdem dieser ihn im nachfolgenden Stau zurück überholt hatte. Freyberg wollte den Radfahrer „stellen“ – wie sollen wir uns das vorstellen? Sievers schilderte den Vorgang in seiner Anzeige wie folgt:</p>
<blockquote><p>
Daraufhin nahm der Wagen die Verfolgung auf und fuhr dabei sehr dicht an mich ran, ließ den Motor mehrfach aufheulen, hupte wieder und versuchte wohl an mir vorbei zu kommen, was jedoch wegen des Gegenverkehrs nicht gelang. Ich fand Schutz zwischen zwei Pkw auf der Geradeausspur und der Täter bog wohl tatsächlich links ab in die Soderstraße.
</p></blockquote>
<p>Freyberg bestritt in seiner Vernehmung durch die Polizei im April 2007, die ihm von Sievers vorgeworfenen Straftaten begangen zu haben. Er stellte eine Gegenanzeige (vermutlich) unter anderem wegen Sachbeschädigung. Freyberg behauptete, Sievers hätte gegen seine Autotür getreten und einen Schaden angerichtet. Die Höhe des Schadens werde er demnächst erfahren, wenn er die Rechnung bekommt. Vor dem Landgericht hingegen gab Freyberg an, die Reparaturrechnung weggeworfen zu haben, weil er zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass der Radfahrer (Sievers) ausfindig zu machen ist. Auch sei keine zweite Ausfertigung der Rechnung durch die Lackiererei möglich, bei der er angeblich den angeblichen Schaden beheben lassen hat.</p>
<p>Es bleibt also ein krasses Fehlurteil. Immerhin kann die Staatsanwaltschaft nun nicht mehr damit hausieren gehen, einem Radfahrer das Fahren der Fahrbahn als Nötigung angehängt zu haben. Der VGR hat noch viel Aufklärungsarbeit vor sich. <em>Écrasez l’infâme!</em></p>
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		<item>
		<title>Erschreckendes Beispiel eines Oberamtsanwalts</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 19:49:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<category><![CDATA[Darmstadt]]></category>

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		<description><![CDATA[Abgesehen davon, dass dies eine Unverschämtheit ist, verfehlt er damit das Thema – nämlich meine Vorwürfe an den Beschuldigten. Am Ende betont er nochmals, dass die Autofahrer, die mich als Radfahrer nötigen und den Straßenverkehr gefährden – also Straftaten begehen und Menschenleben gefährden – „das Recht auf ihrer Seite“ hätten. Diese menschenverachtende Einstellung halte ich für unvereinbar mit dem Beruf eines Staatsanwalts.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Posting wird ein Stück bundesrepublikanischer Wirklichkeit dargestellt. Ein Oberamtsanwalt weigert sich, einen Gefährder anzuklagen, und stellt abenteuerliche Mutmaßung über die Gesetzestreue des Anzeigenerstatters an.</p>
<p><span id="more-52"></span></p>
<p>Max Sievers erstattete im April 2007 folgende Anzeige:</p>
<blockquote><p>
[Absender]<br />
Max Moritz Sievers<br />
Heinrichstraße 115<br />
64283 Darmstadt</p>
<p>[Adressat]<br />
Polizeipräsidium Südhessen<br />
Klappacher Straße 145<br />
64285 Darmstadt</p>
<p>3. April 2007</p>
<p>Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Ich befuhr am Montag, den 02.04.2007, gegen 17 Uhr mit einem Fahrrad die Pützerstraße in südlicher Richtung. Als ich etwa an der Einmündung der Erbacher Straße war, wurde ich durch aggressives und anhaltendes Hupen erschreckt. Nach der Verkehrsinsel wurde ich äußerst knapp überholt und geschnitten. Wäre ich nicht nach rechts ausgewichen, wäre es eventuell zu einer Berührung gekommen. Ich sah, daß es sich bei dem Auto um einen silbernen Audi handelt mit dem Kennzeichen DA-JJ 505. Die Ampel an der Kreuzung mit der Landgraf-Georg-Straße war für uns beide grün. Ich holte den Audi in der Teichhausstraße auf Höhe des Finanzamts ein und überholte ihn auf der linken Spur und hupte dabei. Daraufhin nahm der Wagen die Verfolgung auf und fuhr dabei sehr dicht an mich ran, ließ den Motor mehrfach aufheulen, hupte wieder und versuchte wohl an mir vorbei zu kommen, was jedoch wegen des Gegenverkehrs nicht gelang. Ich fand Schutz zwischen zwei Pkw auf der Geradeausspur und der Täter bog wohl tatsächlich links ab in die Soderstraße. Ich habe ihn nicht mehr gesehen, als ich mich umblickte, nachdem ich mich etwas beruhigt hatte.</p>
<p>Ich beschuldige den Fahrer des oben genannten Autos der Nötigung und der Gefährdung des Straßenverkehrs.</p>
<p>Ich vermute, daß der Täter die grüne Ampel sah und mich als Hindernis ansah, das nichts auf der Fahrbahn zu suchen hätte. Mit der Nötigung durch Hupen und dem illegalen Überholvorgang mit »Schneiden« wollte er mich erziehen. Daß ich gleich anschließend an ihm vorbei fahre, während er im Stau steht, brachte ihn zur nächsten Kurzschlußhandlung. Ich halte diesen Fahrer für charakterlich ungeeignet, ein Fahrzeug – insbesondere ein Kraftfahrzeug – zu führen. Bitte bewahren Sie die Öffentlichkeit vor der Gefahr, die dieser Täter als Fahrer darstellt.</p>
<p>Die Belehrung auf Ihrer Website habe ich gelesen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
[Unterschrift]
</p></blockquote>
<p>Benachrichtigung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens:</p>
<blockquote><p>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt</p>
<p>[Anschrift, Briefkopf]</p>
<p>Geschäftszeichen 1450 Js 22063/07<br />
Datum 07.09.2007</p>
<p>Das Ermittlungsverfahren</p>
<p>gegen Mark Andre Dr. Freyberg in Darmstadt</p>
<p>wegen des Verdachts der Nötigung und der Straßenverkehrsgefährdung bei Vorfall vom 02.04.2007</p>
<p>Strafanzeige des Herrn Max Moritz Sievers in Darmstadt vom 03. April 2007</p>
<p>wird eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).</p>
<p>Gründe:</p>
<p>Das Verfahren war einzustellen, weil bei der gegebenen Beweislage mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht gerechnet werden kann.</p>
<p>Es steht Aussage gegen Aussage</p>
<p>Der Beschuldigte bestreitet in seiner Vernehmung vom 17.04.2007, sich im Sinne der Angaben des Anzeigeerstatters strafbar gemacht zu haben.<br />
Auffällig ist, dass unter dem Aktenzeichen 1470 Js 28072/06 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt bereits ein Ermittlungsverfahren gegen einen Pkw Fahrer anhängig war, welches aufgrund einer Anzeige vom 02.06.2006 des Herrn Sievers eingeleitet worden war.</p>
<p>Jene Anzeige und die jetzt vorliegende Anzeige haben nahezu identischen Sachverhalt. Auch die Örtlichkeiten liegen nicht weit auseinander.</p>
<p>Aus diesen beiden Anzeigen wird überdeutlich, dass der Anzeigeerstatter ganz offensichtlich zu der Sorte Radfahrer gehört, die leider immer wieder in der Presse erwähnt werden, und die der Polizei und der Staatsanwaltschaft viel Arbeit bereiten, weil sie erkennbar der Ansicht sind, die Regeln im Straßenverkehr hätten für sie keine Gültigkeit.</p>
<p>Der Anzeigeerstatter sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass er als Radfahrer dann nichts auf der Fahrbahn zu suchen hat, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - ein deutlich erkennbarer, gut ausgebauter Radweg an der entsprechenden Örtlichkeit befindet.</p>
<p>Dieser Rechtsgrundsatz ist im § 2 StVO eindeutig geregelt.</p>
<p>Beherzigt der Anzeigeerstatter diese sinnvolle Regelung, wird es in Zukunft sicher nicht erneut zu derart ärgerlichen Zwischenfällen zwischen ihm und Autofahrern, die - und das soll nochmals betont werden - das Recht auf ihrer Seite haben, kommen.</p>
<p>Rechtsmittelbelehrung</p>
<p>Gegen diesen Bescheid ist binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zulässig. Durch die Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht (Anschrift siehe Absenderangabe) wird die Frist gewahrt.</p>
<p>Hampe                                  Beglaubigt<br />
Oberamtsanwalt                         [Unterschrift (unleserlich)]
</p></blockquote>
<p>Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens:</p>
<blockquote><p>
[Absender]<br />
Max Moritz Sievers<br />
Heinrichstraße 115<br />
64283 Darmstadt</p>
<p>[Adressat]<br />
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt<br />
60313 Frankfurt am Main</p>
<p>Ihr Zeichen 1450 Js 22063/07<br />
Datum 13. September 2007</p>
<p>Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zu meiner Strafanzeige</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich lege Beschwerde gegen den Bescheid ein, dass das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Mark Andre Freyberg in Darmstadt wegen des Verdachts auf Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung beim Vorfall vom 2. April 2007 eingestellt wird. Ich sehe zwar ein, dass mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht zu rechnen ist, weil Aussage gegen Aussage steht, jedoch muss ich die Belehrung von Oberamtsanwalt Hampe zurückweisen. Da ich zwei Anzeigen wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, denen ich als Fahrradfahrer ausgesetzt war, gegen Autofahrer innerhalb etwa eines Jahres erstattete, meint Oberamtsanwalt Hampe mich „ganz offensichtlich“ als Verkehrsrowdy einschätzen zu können. Aus meiner Sicht zeigt diese sehr zurückhaltende Anzeigepraxis hingegen „überdeutlich“, dass ich die Polizei und die Staatsanwaltschaft rücksichtsvoll schone und nur in wirklich extremen Ausnahmefällen, wenn bei dem Täter von einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit auszugehen ist, eine Anzeige erstatte.</p>
<p>Oberamtsanwalt Hampe ermahnt mich, „endlich zur Kenntnis [zu] nehmen“, dass ich als Radfahrer „nichts auf der Fahrbahn zu suchen“ hätte, wenn sich – wie im vorliegendem Fall – ein deutlich erkennbarer, gut ausgebauter Radweg an der entsprechenden Örtlichkeit befände. Dieser herablassenden Belehrung widerspreche ich doppelt.</p>
<p>1. Erstens ist diese Rechtsauskunft falsch. Oberamtsanwalt Hampe ist offensichtlich für diesen Fall nicht ausreichend qualifiziert, kennt er doch noch nicht mal den grundlegenden Regelungsgehalt der StVO. § 2 Abs. 1 StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO stellt eine Ausnahmeregelung für Radfahrer dar. Diese Ausnahme betrifft nur Radwege, die in der jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet sind. Außerdem müssen sie im konkreten Fall natürlich benutzbar und zumutbar sein. Ansonsten gilt auch für Radfahrer wieder § 2 Abs. 1 StVO. Ebenso brauchen Radfahrer keine „benutzungspflichtigen“ Radwege zu benutzen, wenn sie nicht dorthin führen, wohin der Radfahrer hin möchte – etwa wenn der Radfahrer demnächst links abbiegen möchte.</p>
<p>2. Zweitens befindet sich sowohl an der ersten Örtlichkeit im aktuellen Fall aus April 2007\footnote{Pützerstraße in Darmstadt in Richtung Süden ab der Einmündung der Erbacher Straße} als auch an der Örtlichkeit im abgeschlossenem Fall aus Juni 2006\footnote{Alexanderstraße in Darmstadt Richtung Schloss} kein benutzungspflichtiger Radweg oder Radfahrstreifen. An letztgenannter Örtlichkeit befindet sich inzwischen eine Sperre über dem ehemaligen Radfahrstreifen mit dem Hinweisschild, die Radfahrer möchten bitte die Fahrbahn benutzen, weil sie ansonsten – nicht zuletzt wegen des aggressiven Revierverhaltens seitens der Autofahrer – sich und andere gefährdet hatten, indem sie auch nach Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin auf dem Randstreifen gefahren sind und damit zu nah an den parkenden Autos vorbeigefahren sind. Die zweite Örtlichkeit im aktuellen Fall\footnote{Teichhausstraße in Darmstadt in Richtung Süden} weist zwar mit den Zeichen 295 und Zeichen 237 einen Radfahrstreifen aus, jedoch ist es auf ihm nicht möglich, von den dort parkenden Autos mindestens einen Meter Abstand zu halten, um jegliche Gefährdung durch öffnende Türen ausschließen, wie es vom Bundesministerium für Verkehr empfohlen wird.\footnote{Radfahrer, die in eine sich öffnende Autotür fahren, können eine Mitschuld angerechnet bekommen, schließlich hätten sie ja ausreichend Seitenabstand halten können (KG, VersR 1972, 1143; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 62).} Somit ist dieser Radfahrstreifen unbenutzbar.</p>
<p>Deswegen fuhr ich in allen genannten Fällen dort, wo jeder Fahrradfahrer in solchen Situationen fahren sollte: in der Mitte meiner (normalbreiten) Fahrspur.\footnote{Laut § 2 Abs. 2 StVO ist <em>möglichst</em> weit rechts zu fahren. Es gibt jedoch in der Rechtsordnung kein starres Maß für jeden Radverkehr. Auf einer einfachen Straße ohne Gehweg und Parkplätzen an der Seite und ohne Hindernisse wird für Fahrradfahrer ein Abstand von 80 cm zum Fahrbahnrand oft als zulässig angesehen. Bei einem Gehweg unmittelbar neben der Fahrbahn haben auch die Radfahrer nach § 1 StVO die Pflicht, einen Sicherheitsabstand gegenüber dessen Benutzern von <em>mindestens</em> 80 cm einzuhalten (BGH, DAR 1957, 211). Bei in Längsrichtung parkenden Autos ist laut einer Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr mindestens ein Meter Abstand zu halten, um jegliche Gefährdung durch öffnende Türen auszuschließen. Wenn man jedoch so weit rechts fährt, verleitet man der Erfahrung nach einige Autofahrer dazu, mit geringsten Abständen und bei unverminderter Geschwindigkeit zu überholen. Insbesondere bei Gegenverkehr sind so Abstände von Handbreite leider keine Seltenheit. Wer in so einer Situation als Radfahrer in der Mitte der Fahrspur fährt, verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot, denn dieses verletzt nur, wer sich <em>ohne vernünftigen Grund</em> nicht auf seiner Seite rechts hält. Der Schutz des eigenen Lebens – und anders ist hier kein Schutz möglich – ist aber allemal ein vernünftiger Grund.} Mangelnde Kenntnis der StVO und der Bedürfnisse der Fahrradfahrer führen immer wieder dazu, dass Autofahrer dies als Provokation ansehen. <em>Keinesfalls</em> haben diese Autofahrer aber „das Recht auf ihrer Seite“, wenn sie Radfahrer nötigen oder gar mit verantwortungslosen Fahrmanövern gefährden! Somit lenkt Oberamtsanwalt Hampe mit seinen Ausführungen nur vom einzigen Thema, um das es hier geht, ab, nämlich die Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung seitens Herrn Freyberg.</p>
<p>Am Ende betont Oberamtsanwalt Hampe nochmals, dass die Autofahrer, die mich als Radfahrer nötigen und den Straßenverkehr gefährden – also Straftaten begehen und Menschenleben gefährden – „das Recht auf ihrer Seite“ hätten. Diese menschenverachtende Einstellung halte ich für unvereinbar mit dem Beruf eines Staatsanwalts.</p>
<p>Ich erwarte, dass dem zweifellos erfolgten Schulterklopf-Brief an Herrn Freyberg ein korrigierender Brief folgt, der ihn belehrt, dass er eben nicht das Recht auf seiner Seite hat, wenn er andere Verkehrsteilnehmer nötigt und den Straßenverkehr gefährdet. Auch auf § 16 Abs. 1 StVO sollte er explizit hingewiesen werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
[Unterschrift]</p>
<p>Anlage(n):<br />
Eine Kopie meiner Anzeige vom 3. April 2007<br />
Eine Kopie des Bescheids von Oberamtsanwalt Hampe
</p></blockquote>
<p>Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberamtsanwalt Hampe:</p>
<blockquote><p>
[Absender]<br />
Max Moritz Sievers<br />
Heinrichstraße 115<br />
64283 Darmstadt</p>
<p>[Adressat]<br />
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt<br />
Leitender Oberstaatsanwalt Nebel<br />
Mathildenplatz 15<br />
64283 Darmstadt</p>
<p>13. September 2007</p>
<p>Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberamtsanwalt Hampe</p>
<p>Sehr geehrter Herr Nebel,</p>
<p>ich beschwere mich über das Verhalten des Oberamtsanwalts Hampe. In seinem Bescheid über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu einer Strafanzeige von mir bediente er sich eines unangemessenen Stils und stellte abenteuerliche Mutmaßung über meine Gesetzestreue an, die er in seiner Funktion als Oberamtsanwalt nicht zu äußern hat. Nach der Begründung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens, dass mit einer Verurteilung des Beschuldigten nicht zu rechnen ist, weil Aussage gegen Aussage steht, fährt er mit einem oberlehrerhaften Traktat fort, in dem er mich beschuldigt, ein Verkehrsrowdy zu sein.</p>
<p>Abgesehen davon, dass dies eine Unverschämtheit ist, verfehlt er damit das Thema – nämlich meine Vorwürfe an den Beschuldigten. Am Ende betont er nochmals, dass die Autofahrer, die mich als Radfahrer nötigen und den Straßenverkehr gefährden – also Straftaten begehen und Menschenleben gefährden – „das Recht auf ihrer Seite“ hätten. Diese menschenverachtende Einstellung halte ich für unvereinbar mit dem Beruf eines Staatsanwalts.</p>
<p>Ich erwarte, dass Oberamtsanwalt Hampe mindestens gerügt wird und er sich bei mir für seine abstruse Rechtsauffassung, für die unangemessene Sprache in seinem Bescheid und die darin enthaltene Mutmaßung über meine Gesetzestreue entschuldigt. Und zumindest für Verkehrsstrafsachen sollte er nicht mehr eingesetzt werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
[Unterschrift]</p>
<p>Anlage(n):<br />
Eine Kopie meiner Anzeige vom 3. April 2007<br />
Eine Kopie des Bescheids von Oberamtsanwalt Hampe<br />
Eine Kopie meiner Beschwerde gegen den Bescheid
</p></blockquote>
<p>Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde:</p>
<blockquote><p>
[...]</p>
<p>24.10.07</p>
<p>Sehr geehrter Herr Sievers,</p>
<p>soweit Sie sich über die Einstellung des Verfahrens durch Bescheid vom 07.09.07 beschweren, steht die Entscheidung über ihre Beschwerde dem Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu, dem zu diesem Zweck die Akten vorgelegt wurden.</p>
<p>Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der Sie sich gegen bestimmte von Herrn Oberamtsanwalt Hampe bei der Abfassung des Einstellungsbescheids gewählte Formulierungen wenden, gibt mir nach Überprüfung der Angelegenheit Anlass zu zwei Anmerkungen:</p>
<p>1. Herr Hampe, der Ihre Darstellung mit den dieser widersprechenden Angaben des Beschuldigten zu vergleichen und zu bescheiden hatte, ob er sich auf Ihre Angaben stützen könne, hat, was nicht zu beanstanden ist, einen Vorgang aus dem Jahr 2006 beigezogen, in dem Sie bereits einmal als Anzeigenerstatter gegen einen Autofahrer aufgetreten sind, von dem Sie sich, wie auch im jetzt zu entscheidendem Fall, genötigt gefühlt hatten. Bei diesen Akten (Aktenzeichen: 1470 Js 28072/06) befindet sich unter anderem ein Vermerk des die Anzeige aufnehmenden Polizeibeamten, dem entnommen werden kann, dass Sie nach der Vernehmung bei der Polizei erklärten, immer in der Mitte der Straße zu fahren und Radwege grundsätzlich nicht zu benutzen; Ihre subtilen Ausführungen im Beschwerdeschreiben vom 13.09.07, in dem sie ausführlich darlegen, weshalb Sie glauben, von der Verpflichtung zur Benutzung des Radwegs entbunden zu sein, sprechen, was nur am Rande bemerkt werden soll, durchaus dafür, dass der von dem vernehmenden Beamten aufgenommene Vermerk Ihre Haltung recht gut trifft.</p>
<p>Es ist nicht zu beanstanden, dass Herr Oberamtsanwalt Hampe bei der von ihm – s.o. vorzunehmende Beurteilung der Glaubhaftigkeit Ihrer Aussage nicht ausschließen wollte, dass Ihr Verhalten nicht nur provozierend gewirkt haben konnte, sondern auch durchaus so gemeint war; es liegt auf der Hand, dass ein Zeuge, der im Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern seine eigenen – tatsächlichen oder vermeintlichen – Rechte in den Vordergrund stellt, nicht als der klassische objektive Zeuge anzusehen ist, auf dessen Aussage allein man einen für die Anklageerhebung notwendigen hinreichenden Tatverdacht stützen kann.</p>
<p>Da die Beurteilung für die Entscheidung der Frage, ob man Ihrer Darstellung ohne Bedenken folgen konnte oder nicht, von zentraler Bedeutung war, war es durchaus angezeigt, hierauf im Einstellungsbescheid einzugehen, in dem die für die Entscheidung tragenden Gründe darzulegen sind.</p>
<p>2. Zu beanstanden ist allerdings auch aus meiner Sicht die Wortwahl des Oberamtsanwalts, soweit er von einer bestimmten »Sorte Radfahrer« spricht. Dieser Hinweis war, da lediglich die Frage der Tragfähigkeit Ihrer Aussage zu bewerten war, überflüssig und lässt den Eindruck aufkommen, der Dezernent könnte seinerseits ebenfalls ein Ressentiment hegen.</p>
<p>Insofern wird das im Wege der Dienstaufsicht Erforderliche veranlasst werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
[...]
</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was spricht gegen die Benutzungspflicht von Radwegen?</title>
		<link>http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/gegen-die-radwegebenutzungspflicht/</link>
		<comments>http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/gegen-die-radwegebenutzungspflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 16:45:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>

		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Benutzungspflichtige Radwege sind die Kapitulation vor der Rücksichtslosigkeit der Autofahrer. Radfahrer werden vor dem angeblich so gefährlichen Kfz-Verkehr mittels Radweg in Schutzhaft genommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt mindestens vier Gründe, warum die Radwegebenutzungspflicht rechtswidrig ist.</p>
<p><span id="more-44"></span></p>
<ol>
<li>Auf Radwegen kann man nicht so schnell wie auf der Fahrbahn fahren. Es ist wesentlich gefährlicher und unbequemer. Man bekommt häufiger Reifenpannen und wird bei Nässe eher dreckig. Die Radwegebenutzungspflicht und militante Autofahrer zwingen Radfahrer auf diese minderwertigen Wege. Die Würde der Radfahrer wird damit verletzt.</li>
<li>Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen. Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn, wie bei der Radwegebenutzungspflicht, Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres – und in Grundrechte eingreifend – gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden. (Vgl.: BVerfG, 2 BvR 1295/05 vom 27.06.2006)</li>
<li>Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO zu Absatz 4 Satz 2 StVO) darf die spezielle Radwegebenutzungspflicht nur aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet werden. Da noch <a href="http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html">nie nachgewiesen</a> wurde, dass Radwege einen Sicherheitsgewinn bringen, kann es allein aufgrund dieser Argumentation in Deutschland keine einzige legale Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht geben.</li>
<li>Mit der sog. Radfahrernovelle wurden 1997 die §§ 45 IX und 39 I StVO geschaffen,  um die Verkehrszeichenﬂut einzudämmen. Die darin vorgeschriebenen Hürden zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden insbesondere bezüglich des Radverkehrs ignoriert.</li>
</ol>
<p>Martin Kozlowski fasste die Situation in einem <a href="http://groups.google.com/group/de.rec.fahrrad/msg/db985f67534b1b34">Posting in der Newsgroup de.rec.fahrrad</a> wie folgt zusammen:</p>
<blockquote><p>Benutzungspflichtige Radwege sind die Kapitulation vor der Rücksichtslosigkeit der Autofahrer. Radfahrer werden vor dem angeblich so gefährlichen Kfz-Verkehr mittels Radweg in Schutzhaft genommen.</p></blockquote>
<p>Die Nationalsozialisten begründeten den Radwegebau und die Radwegebenutzungspflicht hingegen ehrlich:</p>
<blockquote><p>Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.</p></blockquote>
<p>Literaturtipps:</p>
<ul>
<li>Volker Briese: <a href="http://www-2.informatik.umu.se/adfc/fdf/fdf-218.html"><em>Geschichte der Radfahrwege.</em></a> ForschungsDienst Fahrrad (FDF) 218. 1994.</li>
<li>Volker Briese: <a href="http://www.iolfree.ie/~hardshell/bo/bike/weg1.html"><em>Radwege. Automobilverbände bestimmen Fahrradpolitik.</em></a> Radfahren 2/1994.</li>
<li>Bernd Sluka: <a href="http://bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html"><em>Das Prinzip Radweg – eine Einführung in die Wirkungen von Radwegen.</em></a> 2002.</li>
<li>Dietmar Kettler: <a href="http://www.strassenverkehrsrecht-online.de/SVR/hefte/Aufsatz_07_12.pdf"><em>Restriktive Anwendung von Verkehrszeichen.</em></a> Straßenverkehrsrecht (SVR) 12/2007. S. 447–450.</li>
<li>Dietmar Kettler: <a href="http://xn--recht-fr-radfahrer-s6b.de/Historisches.html#Radwegebenutzungspflicht"><em>Historisches, oder: „Damals war alles besser“.</em></a> 2008.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht</title>
		<link>http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/keine-radwegebenutzungspflicht/</link>
		<comments>http://verein-gegen-radwege.de/2009/02/keine-radwegebenutzungspflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 15:10:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://verein-gegen-radwege.de/?p=41</guid>
		<description><![CDATA[Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD): Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrs-Ordnung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ulrich-kasparick.de/">Ulrich Kasparick</a>, MdB (SPD) und Parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sagte in der Anhörung zur <a href="http://cycleride.de/cms/aktionen/petition/">Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht</a> im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008 aus, dass wir in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht haben. Damit muss er die sog. <em>spezielle</em> Radwegebenutzunspflicht gemeint haben, denn nur gegen diese wendet sich die Petition (Z1 - 16 019 054).</p>
<blockquote><p>Ulrich Kasparick (PSt beim BMVBS, SPD): Also, vielleicht als Satz vorne weg. Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht. Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrs-Ordnung.</p></blockquote>
<p>Dass 1997/1998 die <em>allgemeine</em> Radwegebenutzungspflicht abgeschafft wurde, ist den Petenten bekannt – was auch in der Begründung der Petition überdeutlich kenntlich wird.</p>
<p>Das komplette Transkript der Anhörung zur Petition gegen die Radwegebenutzunspflicht im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. Februar 2008:</p>
<ul>
<li><a href="/wp-content/uploads/2009/02/2008-02-18_Transskript_der_Anhoerung_im_Petitionsausschuss.pdf">[PDF]</a></li>
<li><a href="/wp-content/uploads/2009/02/2008-02-18_Transskript_der_Anhoerung_im_Petitionsausschuss.txt">[Plain Text]</a></li>
<li><a href="/wp-content/uploads/2009/02/2008-02-18_Transskript_der_Anhoerung_im_Petitionsausschuss.tex">[LaTeX]</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Radfahren auf der Fahrbahn</title>
		<link>http://verein-gegen-radwege.de/2009/01/radfahren-auf-der-fahrbahn/</link>
		<comments>http://verein-gegen-radwege.de/2009/01/radfahren-auf-der-fahrbahn/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 16:03:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[ADFC]]></category>

		<category><![CDATA[Propaganda]]></category>

		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<category><![CDATA[VCD]]></category>

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		<description><![CDATA[Dieses Faltblatt soll Ihnen helfen, sich als Radfahrer so zu verhalten, dass es der eigenen Sicherheit dienlich ist. Es klärt über die Risiken auf, denen sich Radfahrer auf Sonderwegen aussetzen – <strong>Radwege bauen heißt Fallen stellen!</strong>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was die Benutzung von Radwegen angeht, ist weder der aktuelle Wissenstand in der Forschung zur Sicherheit noch die Rechtslage bekannt. Die Bundesverbände des ADFC und VCD – von denen man dies aufgrund ihres Vereinszwecks und ihrer Mittel erwarten könnte – haben bislang in der Aufklärung versagt bzw. es erst gar nicht versucht. Also müssen wir es selbst machen. Mit freundlicher Genehmigung konnte ich für die Erstellung des VGR-Flyers auf <a href="http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html"><em>die 10 Gebote des sicheren Radfahrens</em></a> von Bernd Sluka (<a href="http://www.vcd-bayern.de/passau/">VCD Kreisverband Passau/Freyung-Grafenau</a>) und auf <a href="http://adfc-lsa.de/Kreisverband/Magdeburg/Verkehr/Rad-Tipps.htm"><em>die etwas anderen Tips zum sicheren Radfahren</em></a> von Christoph Märcker (<a href="http://adfc-lsa.de/Kreisverband/Magdeburg/">ADFC Regionalverband Magdeburg</a>) zurückgreifen.</p>
<p>Wenn Sie welche verteilen wollen, schicke <a href="mailto:m.sievers@verein-gegen-radwege.de">ich</a> Ihnen gerne welche zu.</p>
<p><span id="more-31"></span></p>
<p><a href='http://verein-gegen-radwege.de/wp-content/uploads/2009/01/flyer_vgr_-_fahrbahn.pdf'>PDF-Datei des Flyers</a></p>
<blockquote><p>
<strong>Radfahren auf der Fahrbahn</strong></p>
<p>Dieses Faltblatt soll Ihnen helfen, sich als Radfahrer so zu verhalten, dass es der eigenen Sicherheit dienlich ist. Es klärt über die Risiken auf, denen sich Radfahrer auf Sonderwegen aussetzen – <strong>Radwege bauen heißt Fallen stellen!</strong></p>
<p><strong>Radfahrer sind Fahrzeugführer</strong></p>
<p>Fahren Sie so, wie Sie beispielsweise auch Auto fahren würden – sicher und kompetent. Das fasst schon fast alles Nachfolgende in einem Satz zusammen. Autofahrer haben die meisten der von Radfahrern genannten Probleme nicht. Sie machen sie sich einfach nicht.</p>
<p><strong>Der Normalfall: Fahrbahn</strong></p>
<p>Viele Gelegenheitsradfahrer und Radwegbenutzer fürchten sich vor dem Radfahren auf der Fahrbahn. Diese Angst ist unberechtigt, denn Radfahren auf der Fahrbahn ist sicherer als auf Radwegen. Gegenüber der Benutzung von Radwegen hat das Fahren auf der Fahrbahn einige Vorteile:</p>
<ul>
<li>Auf der Fahrbahn werden Radfahrer von allen gesehen und wahrgenommen, besonders von anderen Fahrzeugführern, weil deren Aufmerksamkeit auf die Fahrbahn konzentriert ist.</li>
<li>Fahrbahnen sind fast immer frei von Hindernissen.</li>
<li>Fußgänger geben normalerweise acht, bevor sie Fahrbahnen betreten.</li>
</ul>
<p><strong>Wichtig: Ausreichender Abstand zum rechten Fahrbahnrand:</strong> Halten Sie auf der Fahrbahn einen Mindestabstand von ca. 80cm zum Bordstein bzw. fahren Sie dort, wo die Autos mit ihren rechten Rädern fahren. Sie vermeiden so, dass Autos Sie allzu oft mit sehr geringem Abstand überholen. Ebenfalls wichtig ist ein Abstand von mindestens einen Meter zu parkenden Autos. Dies widerspricht <em>nicht</em> dem Rechtsfahrgebot der StVO.</p>
<p><strong>Die Ausnahme: Radwege</strong></p>
<p>Die einzigen Fahrzeuge, die nicht überall auf der Fahrbahn fahren müssen, sind Fahrräder. Für sie wurden vielerorts Sonderwege eingerichtet, wobei vielen Verkehrsteilnehmern nicht klar ist, wann Radfahrer sie benutzen müssen, wann sie es dürfen und wann sie es nicht dürfen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt es so: nur Radwege mit begleitender Fahrbahn, die durch eines der folgenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, müssen benutzt werden:</p>
<p>[Zeichen 237] [Zeichen 240] [Zeichen 241]</p>
<p>Doch auch mit diesen Schildern gibt es Ausnahmen. Falls der Radweg</p>
<ul>
<li>unbenutzbar oder</li>
<li>unzumutbar</li>
</ul>
<p>ist, dürfen bzw. müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Ein Radweg kann bereits unzumutbar sein, wenn man für eine kurze Benutzung des Radweges eine vielbefahrene Straße überqueren muss. Unbenutzbar werden Radwege u.a. durch Hindernisse und zu geringer Breite insbesondere bei starkem Fußgänger- oder Radverkehr.</p>
<p><strong>Meiden Sie Radwege</strong>, soweit möglich – und wenn Sie auf ihnen fahren müssen, dann nur mit besonderer Vorsicht.</p>
<p><strong>Verboten: Gehwege</strong></p>
<p><strong>Fahren Sie grundsätzlich nie auf Gehwegen.</strong> Sie gefährden damit sich selbst und Fußgänger. Gehwege sind für Radfahrer ebenso gefährlich wie Radwege. Nur Kinder bis zu 10 Jahren dürfen auf Gehwegen fahren. Auch für Radfahrer freigegebene Gehwege sollten Sie möglichst nicht benutzen. Wenn Sie es tun, müssen Sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und entsprechend langsam fahren.</p>
<p><strong>Fahren Sie nach außen offensiv, aber innerlich defensiv</strong></p>
<p>Zum deutlichen Fahren gehört auch, nicht zu schnell zurückzustecken. Wer nach rechts ausweicht, wird noch mehr und mit noch geringerem Abstand überholt. Wer vor Kreuzungen bremst oder zögert, dem wird die Vorfahrt oft genug genommen. Nach außen hin muss Ihr Fahrverhalten bestimmt, offensiv, die Rechte einfordernd wirken.</p>
<p>Gleichzeitig aber rechnen Sie damit, dass das nächste Auto Ihnen die Vorfahrt nimmt oder doch noch überholt. Darauf sind Sie eingestellt. Sie können es durch die eingehaltenen Sicherheitsmaßnahmen (Umschauen, Position auf der Fahrbahn) ausgleichen. Innerlich fahren Sie defensiv.</p>
<p><strong>Keine Minderwertigkeitskomplexe – Sie sind der Verkehr</strong></p>
<p>Sie sind selbst Teil des Verkehrs und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Verkehrsteilnehmer. Insbesondere ist auch Ihr Anliegen, voran und ans Ziel zu kommen, gleichwertig den Wünschen anderer. Sie müssen nicht vor anderen zurückstecken. Sie behindern mit dem Fahrrad andere genauso viel oder so wenig, wie sie Sie, und weit weniger, als würden Sie durch Autofahren selbst zum Stau beitragen.</p>
<p><strong>Radfahren ist sicher</strong></p>
<p>Bezogen auf die Zeit, die man sich im Straßenverkehr aufhält, ist <strong>Radfahren nicht gefährlicher als Autofahren</strong>. Und das, obwohl Autofahrer von besonderen Schutzeinrichtungen – wie bspw. kreuzungsfreien Straßen – profitieren, während Radfahrer auf minderwertige Wege geschickt werden. Selbst das Unfallrisiko radfahrender Kinder liegt unter dem für diese Altersgruppe ebenfalls erhöhten Risiko beim Mitfahren im Auto.</p>
<p>Dennoch, Unfälle passieren. Die gefährlichsten Situationen beim Radfahren sind Queren, Wenden, Abbiegen und Einbiegen, die daher eine besondere Aufmerksamkeit erfordern. Am allerhäufigsten sind es Alleinunfälle (Stürze). Wichtig ist deswegen alles, was diese Unfälle verhindert, angefangen von einer guten Fahrbahnbeschaffenheit über den technischen Zustand des Fahrrads bis hin zur Vorsicht in besonderen Situationen (z.B. Straßenglätte). Bei den übrigen Unfällen sind die häufigsten Unfallgegner Fußgänger, Radfahrer und schließlich Autos und Lkw. Bei der Unfallschwere lautet die Reihenfolge genau andersherum.</p>
<p>Dennoch: Radfahren ist die sicherste Art individueller Fortbewegung im Straßenverkehr.</p>
<p><strong>Über den Verein gegen Radwege</strong></p>
<p>Der Verein gegen Radwege (VGR) setzt sich öffentlichkeitswirksam dafür ein, dass Radfahren auf der Fahrbahn in der Gesellschaft wieder als Normalfall betrachtet wird.</p>
<p>Zu einer ehrlichen Verkehrspolitik gehören zunächst zwei Eingeständnisse:</p>
<ol>
<li> Es ist nicht möglich, das Sicherheitsniveau für Radfahrer gegenüber dem zu erhöhen, das beim Fahren auf der Fahrbahn vorhanden ist.</li>
<li>Wer mehr Sicherheit für Radfahrer möchte, muss die Geschwindigkeit des Kraftverkehrs senken.</li>
</ol>
<p>Radfahren ist nichtmotorisierter <em>Schnellverkehr.</em> Eine sinnvolle Verkehrspolitik sollte einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung des Radverkehrs legen. Verkehrswege, die Radfahrern ein schnelles Vorankommen ermöglichen, bieten gleichzeitig auch mehr Sicherheit, denn die Geschwindigkeit, die man als Radfahrer aus eigener Kraft erreichen kann, stellt für sich genommen kein besonderes Risiko dar – und sie stellt auch kein Umweltproblem und kein Lärmproblem dar. Schnellere Durchschnittsgeschwindigkeiten vergrößern das Gebiet, das sich innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen lässt, erheblich und leisten damit einen Beitrag zur Anhebung des Fahrradanteils am Gesamtverkehrsaufkommen.</p>
<p>Web: http://verein-gegen-radwege.de
</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Radiert das Infame aus!</title>
		<link>http://verein-gegen-radwege.de/2009/01/radiert-das-infame-aus/</link>
		<comments>http://verein-gegen-radwege.de/2009/01/radiert-das-infame-aus/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 15:09:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Propaganda]]></category>

		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<category><![CDATA[Termin]]></category>

		<category><![CDATA[Darmstadt]]></category>

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		<description><![CDATA[Um über meinen Prozess zu informieren, in dem ich erstinstanzlich illegal und fälschlicherweise wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt wurde, hat der VGR einen Flyer produzieren lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um über den Prozess zu informieren, in dem Max Sievers erstinstanzlich illegal und fälschlicherweise wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt wurde, hat der VGR einen Flyer produzieren lassen. Wenn Sie welche verteilen wollen, schicke <a href="mailto:m.sievers@verein-gegen-radwege.de">ich</a> Ihnen gerne welche zu.</p>
<p><span id="more-24"></span></p>
<p>Der Text basiert teilweise auf einem Text von <a href="http://www.velofahren.de/fahrradseite.html">Karl Brodowsky</a>.</p>
<p><a href='http://verein-gegen-radwege.de/wp-content/uploads/2009/01/flyer_darmstadt_radiert_das_infame_aus.pdf'>PDF-Datei des Flyers</a></p>
<blockquote><p>
<strong>Écrasez l&#8217;infâme!</strong><br />
<em>für Recht und Ordnung</em></p>
<p>Das Auto dominiert nicht nur das Straßenbild, sondern wie selbstverständlich auch die Köpfe von Planern und Richtern. Radfahrer und Fußgänger werden als Hindernisse angesehen, die auf Bürgersteige verbannt werden, wo ihnen beliebige Hürden und Widrigkeiten zugemutet werden. Sicherheitsbewusste Radfahrer meiden Radwege, weil sie das mehrfach höhere Unfallrisiko fürchten und zudem lieber zügig vorankommen, als durch die Führung und den Belag von Radwegen ausgebremst zu werden.</p>
<p>Das Fahren auf der Fahrbahn ist auch in der StVO als Normalfall für Radfahrer vorgeschrieben, und laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums gibt es keine Radwegebenutzungspflicht. Radfahrer blockieren nicht  „den Verkehr“ – oder haben Sie schon mal einen Stau durch Radfahrer gesehen?</p>
<p>Es ist fraglich, ob unsere heutige Verkehrswirklichkeit im Einklang mit den Grundrechten steht. Wie gut setzen Polizei und Justiz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch? Ein Radfahrer wurde wegen Nötigung verurteilt, weil er auf der Fahrbahn fuhr. Er zeigte den Audi-TT-Fahrer an, der ihn beim Überholen abdrängte und dabei seinen eventuellen Tod zumindest billigend in Kauf nahm, doch in diese Richtung wurde kein Verfahren eingeleitet. Die Verhandlung in zweiter Instanz findet am Dienstag, dem <strong>3. Februar 2009</strong>, ab 13:30 Uhr im Saal 2 des Landgerichts Darmstadt statt (Mathildenplatz 15). Zeigen wir denen, <em>wer</em> „das Recht auf seiner Seite“ hat!</p>
<p>Recht ist nicht, was Juristen uns sagen, sondern was wir wollen. (gemäß Art. 20 Abs. 2 GG)</p>
<p>Weitere Infos unter: http://verein-gegen-radwege.de</p>
<p><strong>Cela suffit!</strong><br />
<em>Radwege zu Gehwegen</em></p>
<p>Das Radfahren ist nichtmotorisierter <em>Schnellverkehr.</em></p>
<p>Eine sinnvolle Verkehrspolitik sollte einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung des Radverkehrs legen. Verkehrswege, die Radfahrern ein schnelles Vorankommen ermöglichen, bieten gleichzeitig auch mehr Sicherheit, denn die Geschwindigkeit, die man als Radfahrer aus eigener Kraft erreichen kann, stellt für sich genommen kein besonderes Risiko dar – und sie stellt auch kein Umweltproblem und kein Lärmproblem dar. Höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten vergrößern das Gebiet, das sich innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen lässt, erheblich und leisten damit einen Beitrag zur Anhebung des Fahrradanteils am Gesamtverkehrsaufkommen.</p>
<p>Die tatsächliche Verkehrspolitik läuft nicht nur in Deutschland vehement in die entgegengesetzte Richtung. Immer mehr Straßen werden für Radfahrer gesperrt, es werden benutzungspflichtige Radwege gebaut und den Radfahrern zusätzliche Ampeln, Umwege, Steigungen, Kurven, negative Vorfahrtsregelungen, Drängelgitter und andere Verlangsamungsmaßnahmen aufgebürdet.
</p></blockquote>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlagkraft erhöhen</title>
		<link>http://verein-gegen-radwege.de/2009/01/schlagkraft-erhoehen/</link>
		<comments>http://verein-gegen-radwege.de/2009/01/schlagkraft-erhoehen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 13:55:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mms</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://verein-gegen-radwege.de/?p=20</guid>
		<description><![CDATA[Der VGR hielt sich über 10 Jahre zurück, doch das ist jetzt vorbei. Wir klären die Bevölkerung über die wahre Bedeutung von Radwegen auf und erstreiten unser Recht bis in die Instanz, die dazu nötig ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Straßen werden für Radfahrer gesperrt, es werden benutzungspflichtige Radwege gebaut und den Radfahrern zusätzliche Ampeln, Umwege, Steigungen, Kurven, negative Vorfahrtsregelungen, Drängelgitter und andere Verlangsamungsmaßnahmen aufgebürdet. Gewalt gegen Radfahrer − auch von der Polizei −, falsche Schuldzuweisungen und Spott sind alltäglich.</p>
<p>Der VGR hielt sich über 10 Jahre zurück, doch das ist jetzt vorbei. Wir klären die Bevölkerung über die wahre Bedeutung von Radwegen auf und erstreiten unser Recht bis in die Instanz, die dazu nötig ist. Außerdem nutzen wir unsere Macht, um die Rechtslage in unserem Sinne zu ändern − am dringlichsten ist die Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
	</channel>
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